In der UN-Kinderrechtskonvention sind universal geltende Kinderrechte festgehalten. Beispielsweise haben alle Kinder auf dieser Welt das Recht auf Spiel und Freizeit (Artikel 31) und Bildung (Artikel 28).

Außerdem gilt für alle Kitas deutschlandweit das Achte Buch des Sozialgesetzbuches -"Kinder- und Jugendhilfe". In Nordrhein-Westfalen werden die Rechte der Kinder im "Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz-KiBiz)" differenzierter geregelt.

Hier  können Sie dazu den Auszug aus unserer Konzeption zum Thema Kinder haben Rechte nachlesen.

Unser Institutionelles Kinderschutzkonzept ist zur Zeit in Bearbeitung.


 Wie wir Kinder an unserem pädagogischen Alltag beteiligen, können Sie hier im Kapitel Partizipation nachlesen.